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   BGH, 05.06.1951 - 2 StR 170/51   

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BGH, 05.06.1951 - 2 StR 170/51 (https://dejure.org/1951,555)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1951 - 2 StR 170/51 (https://dejure.org/1951,555)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1951 - 2 StR 170/51 (https://dejure.org/1951,555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 203
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 23.09.1935 - 3 D 603/35

    1. Ist § 213 StGB. auch anwendbar, wenn der Totschläger durch die irrige

    Auszug aus BGH, 05.06.1951 - 2 StR 170/51
    Der besonders benannte Strafmilderungsgrund der Reizung zum Zorn kommt (entgegen der Auffassung des Reichsgerichts vgl RGSt 69, 314) dem Totschläger nicht zugute, der irrtümlicherweise die tatsächlichen Voraussetzungen einer Misshandlung oder schweren Beleidigung annimmt.
  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86

    Begriff der Beleidigung

    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt für den Fall, daß schon nach dem objektiven Erklärungswert des Verhaltens eine Beleidigung nicht vorliegt (BGHSt 1, 203; BGH, Urteil vom 20. November 1964 - 4 StR 408/64; BGH NStZ 1982, 27; vgl. Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdnr. 9; Horn in SK 3. Aufl. § 213 Rdnr. 4).

    Das gilt umso mehr, als § 213 2. Alt. StGB eine sachgerechte und der persönlichen Schuld angemessenere Lösung solcher Irrtumsfälle ermöglicht (BGHSt 1, 203, 204), so daß eine Verletzung des Schuldprinzips durch die engere Auslegung nicht zu befürchten ist; bei der nach dieser Vorschrift gebotenen Gesamtabwägung kann auch berücksichtigt werden, ob und in welchem Grade ein Irrtum über die Provokation dem Täter vorwerfbar ist.

  • BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55

    Nichtige Ehe - Schwägerschaft - Geltung der Vorschrift

    Zu Recht beanstandet die Revision jedoch, daß das Gericht es unterlassen hat, auch zu prüfen, ob nicht andere unbenannte mildernde Umstände vorliegen und deshalb § 213 StGB anzuwenden ist (BGHSt 1, 203).
  • BGH, 22.09.1981 - 1 StR 508/81

    Revisionsgrund der Nichteinhaltung der für den Ausschluss der Öffentlichkeit

    Maßgebend muß der objektive Erklärungswert sein; denn allein die Vorstellung des Täters, gekränkt worden zu sein, kann nicht die Anwendung der Strafmilderung nach § 213 1. Alternative StGB rechtfertigen (BGHSt 1, 203; BGH, Urteil vom 20. November 1964 - 4 StR 408/64; LK-Jähnke, StGB, 10. Aufl., § 213 Rdn. 9; a.A. Dreher-Tröndle StGB, 40. Aufl., § 213 Rdn. 7).
  • BGH, 16.05.1961 - 5 StR 80/61

    Rechtsmittel

    Was die Revision in diesem Zusammenhang zur Beachtlichkeit eines Irrtums über das Vorhandensein der Voraussetzungen des § 213 StGB 1. Halbs. vorbringt (vgl. hierzu einerseits BGHSt 1, 203; andererseits RGSt 69, 314), liegt neben der Sache.
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 73/51

    Misshandlung von SPD-, KPD- und DNVP-Mitgliedern bei Verhören durch die

    Es ist dem pflichtgemässen Ermessen des Tatrichters überlassen, ober bei Würdigung der Schuld des Täters, der Schwere der Tat und Abwägung aller für die Strafzumessung in Betracht kommenden Gesichtspunkte "mildernde Umstände" im Sinne des § 213 StGB annehmen will (BGHSt 1, 203).
  • BGH, 04.06.1976 - 2 StR 204/76

    Abgrenzung von Tötungs- und Körperverletzungsvorsatz - Selbsthilferecht aus § 910

    Dabei muß auch erörtert werden, ob eine verminderte Schuldfähigkeit des Täters die Annahme eines minder schweren Falles rechtfertigt oder erfordert (vgl. auch BGHSt 1, 203 ff; 16, 360, 363).
  • BGH, 15.02.1961 - 2 StR 10/61

    Grundsätze zur ordentlichen Besetzung einer Strafkammer - Rechtliche

    Diese Begründung bietet keinen Anhalt dafür, daß die Strafkammer nicht alle von ihr festgestellten Umstände abgewogen hätte, die für und wider die Zubilligung mildernder Umstände sprechen, oder daß das Gericht sich nicht von seinem pflichtmäßigen Ermessen hätte bestimmen lassen (vgl. BGHSt 1, 203, 205) [BGH 05.06.1951 - 2 StR 170/51].
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 112/58

    Rechtsmittel

    Im übrigen hat der Tatrichter die Frage, ob mildernde Umstände im Sinne des Gesetzes gegeben sind, nach seinem pflichtmäßigen Ermessen zu entscheiden (vgl. BGHSt 1, 203, 205) [BGH 05.06.1951 - 2 StR 170/51].
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 493/56

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte habe außerdem den Fluch "Hure ist deine Mutter" nur irrtümlich auf sich oder seine Ehefrau bezogen; der Strafmilderungsgrund der Reizung zum Zorn komme jedoch dem Totschläger nicht zugute, der aus Irrtum die tatsächlichen Voraussetzungen einer schweren Beleidigung annehme (BGHSt 1, 203 ff).
  • BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Das Schwurgericht stellt jedenfalls nicht fest, daß die Überzeugung des Angeklagten von der Untreue seiner Ehefrau auf einem Irrtum beruht habe (vgl BGHSt 1, 203 entgegen RGSt 69, 314) und sie ihm in Wirklichkeit treu gewesen sei; vielmehr enthält das Urteil zahlreiche Tatsachen, die auch vom Standpunkt eines Außenstehenden berechtigte Zweifel in dieser Hinsicht auslösen konnten.
  • BGH, 07.06.1955 - 5 StR 699/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.11.1964 - 4 StR 408/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.01.1960 - 2 StR 456/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 30.01.1958 - 4 StR 605/57

    Rechtsmittel

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